Free Porn
xbporn
Free Porn





manotobet

takbet
betcart




betboro

megapari
mahbet
betforward


1xbet
teen sex
porn
djav
best porn 2025
porn 2026
brunette banged
Ankara Escort
1xbet
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com

1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com

1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
1xbet-1xir.com
betforward
betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co

betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co

betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co
betforward.com.co
deneme bonusu veren bahis siteleri
deneme bonusu
casino slot siteleri/a>
Deneme bonusu veren siteler
Deneme bonusu veren siteler
Deneme bonusu veren siteler
Deneme bonusu veren siteler
Cialis
Cialis Fiyat
deneme bonusu
padişahbet
padişahbet
padişahbet
deneme bonusu 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet 1xbet untertitelporno porno 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet وان ایکس بت 1xbet 1xbet سایت شرط بندی معتبر 1xbet وان ایکس بت pov leccata di figa
best porn 2025
homemade porn 2026
mi masturbo guardando una ragazza
estimare cost apartament precisă online
blonde babe fucked - bigassmonster
18.9 C
Berlin
Samstag, Juli 27, 2024
Auto und VerkehrPlatz da fürs E-Auto

Platz da fürs E-Auto

Platz da fürs E-Auto

-

Platz da fürs E-Auto / Eigentümergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten

Berlin (ots) –

Bei der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstieß nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.

(Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21)

Der Fall: Der Mehrheit der Eigentümer schien es bedenklich, dass künftig auch Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage Platz finden. Unter anderem befürchtete die Versammlung die erhöhte Brandgefahr, die von dieser Art von Fahrzeugen ausgehe. Ein Mitglied der Gemeinschaft war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen.

Das Urteil: Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sei sinnlos. Die Politik habe aber mit dem Gesetz zum Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität dazu beitragen wollen. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Bildunterschrift:

Eigentümergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten Bei der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstieß nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung. (Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21) Der Fall: Der Mehrheit der Eigentümer schien es bedenklich, dass künftig auch Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage Platz finden. Unter anderem befürchtete die Versammlung die erhöhte Brandgefahr, die von dieser Art von Fahrzeugen ausgehe. Ein Mitglied der Gemeinschaft war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen. Das Urteil: Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sei sinnlos. Die Politik habe aber mit dem Gesetz zum Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität dazu beitragen wollen. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Bildrechte:
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Fotograf:
Bundesgeschäftsstelle LBS

Themen zum Artikel

Beitrag teilen
Das könnte Sie auch interessieren
Auto-Neuheiten

Sie lesen gerade: Platz da fürs E-Auto