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Freitag, März 29, 2024
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Zeit für den Reifenwechsel Faustregel lautet von O(ktober) bis O(stern)

München (ots) Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich keine Relevanz. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen aufziehen. Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem droht mit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf...

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