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Dienstag, April 23, 2024
ElektromobilitätAugen auf beim E-Scooter-Kauf / Elektro-Roller für Straßenverkehr freigegeben

Augen auf beim E-Scooter-Kauf / Elektro-Roller für Straßenverkehr freigegeben

Augen auf beim E-Scooter-Kauf / Elektro-Roller für Straßenverkehr freigegeben

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Stuttgart (ots)
Auf Straßenzulassung und Versicherung achten

   - Schutzhelm wird dringend empfohlen
   - DEKRA warnt vor Billigprodukten und rät zu gegenseitiger
     Rücksicht

Bahn frei für die E-Scooter, die vielen als ideales Verkehrsmittel für die „letzte Meile“ gelten: Nach der Freigabe durch den Gesetzgeber dürfen sich die kleinen Flitzer bald auch in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Bei der Anschaffung müssen Verbraucher allerdings einige Aspekte beachten, wie etwa Zulassung, Versicherungsschutz, Fahrerlaubnis, Helm und Produktqualität. Hier warten einige Tücken, warnen die Sachverständigen von DEKRA.
„Erste Praxistests im DEKRA Technology Center haben gezeigt, dass der Verbraucher beim Kauf eines E-Scooters neben Zulassung und Versicherung auf Qualität achten muss, wenn er an seinem Fahrzeug Freude haben möchte. Bei Billigprodukten sind Zweifel angebracht“, sagt Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE. „Auch in punkto Fahrsicherheit betreten wir Neuland. Vor allem die kleinen Räder, das Bremsverhalten und das Zusammentreffen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf engem Verkehrsraum bergen Risiken.“
Verwirrende Vielfalt – Straßenzulassung und Versicherungspflicht
„Für den Verbraucher etwas verwirrend ist die große Vielfalt der E-Scooter am Markt“, erklärt Mario Zweig, Sachverständiger am DEKRA Technology Center in Klettwitz. „Das Spektrum reicht vom Billig-Scooter ohne Straßenzulassung über die maximal 20 km/h schnellen Roller bis hin zu den E-Scootern, die bis zu 25 km/h fahren dürfen und den Mofas gleichgestellt sind – und für jede dieser Varianten gelten unterschiedliche Regelungen.“
Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, braucht er in jedem Fall eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder – für die den Mofas gleichgestellten Modelle – eine EG-Typgenehmigung. Dies ist an einem Label am E-Scooter zu erkennen. Ohne eine dieser Genehmigungen darf das Fahrzeug nur auf privatem Gelände fahren: Auf öffentlichen Wegen fehlt der Versicherungsschutz, auch eine private Haftpflichtversicherung greift nicht.
Im Übrigen ist für alle E-Scooter, die sich im Straßenverkehr bewegen, eine Versicherung vorgeschrieben. Für E-Roller bis 20 km/h soll es eine kleine aufzuklebende Versicherungsplakette geben. E-Scooter bis maximal 25 km/h brauchen ein Mofa-Versicherungskennzeichen.
Ab 14 Jahren geht’s los
Um einen E-Scooter bis maximal 20 km/h zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Die Fahrer von 25 km/h schnellen E-Scootern wiederum sind den Mofa-Fahrern gleichgestellt. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und brauchen eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Die Fahrer der kleineren Elektro-Roller müssen wie Fahrradfahrer den Radweg benutzen und dürfen nicht auf den Gehweg. Die E-Scooter bis 25 km/h müssen wie Mofas die Fahrbahn benutzen.
Schutzhelm dringend empfohlen
Wer einen E-Scooter bis höchstens 20 km/h fährt, muss keinen Helm tragen. Erst ab den 25-km/h-Scootern gilt die Helmpflicht. DEKRA rät aber auch den Fahrern der kleineren E-Roller dringend zum Helm. „Eine aktuelle Studie aus den USA zeigt, dass es bei etwa jedem zweiten Unfall mit Personenschaden zu Kopfverletzungen kam“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher von DEKRA. „Weiter ist zu erwarten, dass es mit der Einführung der neuen Fahrzeuggruppe zu zahlreichen Unfällen kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Fahrzeuge gewöhnt haben.“
Vorsicht auf nasser Fahrbahn
Der Forscher empfiehlt auch, sich bei Neuanschaffung nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers gut vertraut zu machen. „Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant. Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange.“ Außerdem sei wegen der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.
Pressekontakt:
Wolfgang Sigloch
DEKRA e.V. Konzernkommunikation
Tel. 0711.7861-2386
E-Mail wolfgang.sigloch@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

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