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Freitag, Mai 3, 2024
AllgemeinAltersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung

Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung

Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung

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Nach acht Jahren und fünf Monaten wurde am 17.1.24 der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen hat, dem Petenten übersandt.

Der Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden, Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen.

Bereits im September 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen.

Im Laufe des Petitionsverfahrens von 101 Monaten wurden sechs weitere sachliche Ergänzungen zur Petition eingereicht.  Auch aus dem Grunde, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde.

Vom Petitionsausschuss wurde viermal mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist.

Eindreiviertel Jahr hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich, zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit dem lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30.11.2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.1.24 mit Eingang am 17.1.24 informiert worden ist.

Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen.

Als Bürger dieser Republik fragt man sich, warum wurde diese Eingabe so lange hinausgezogen? Vermuten kann man hier deutlich, dass der politisch gebildete Ausschuss sich über Jahre nicht zu einer konstruktiven Entscheidung durchringen konnte.

Die jungen Kfz-Halter bis 25 Jahre und Senioren müssen durch unverkennbare Entscheidungsunwilligkeit und/oder Entscheidungsunfähigkeit des Petitionsausschusses über Jahre hohe Alterszuschläge zu ihren Kfz-Prämien zahlen.

Einen weiteren Aspekt, der durch den Petitionsausschuss erkennbar wurde, ist, dass ein Petent über eingeholte Stellungnahmen keine Kenntnis erhielt, sodass er sich dazu nicht äußern oder richtigstellen kann. Hier ist eine Benachteiligung der Petenten erkenntlich.

Pressekontakt:

Rainer Schäffer
Grohner Reeperbahn 13
28759 Bremen
Telefon 042176209682
Mail schaeffer.bremen@gmail.com
facebook: https://www.facebook.com/altersdiskriminierung66

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Originalinhalt von Rainer Schäffer, veröffentlicht unter dem Titel “ Altersdiskriminierung durch Kfz-Versicherer – Der lange Weg bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses „, übermittelt durch Prnews24.com

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